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   OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03   

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https://dejure.org/2003,2670
OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03 (https://dejure.org/2003,2670)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2003 - 13 Verg 9/03 (https://dejure.org/2003,2670)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 13 Verg 9/03 (https://dejure.org/2003,2670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss einer Verpflichtung der Vergabestelle zur Vergabe aufgegebener Bedarfspositionen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 GWB; § 114 Abs. 1 GWB; § 26 VOL/A
    Auswirkungen der Ausschreibung von letztlich nicht gewollten Leistungen im Vergabeverfahren; Beschaffung von definierten Leistungen als Zweck des Wettbewerbs im Vergabeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Ausschreibung von letztlich nicht gewollten Leistungen im Vergabeverfahren; Beschaffung von definierten Leistungen als Zweck des Wettbewerbs im Vergabeverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Aufhebung: Es gibt keinen Kontrahierungszwang! (IBR 2003, 371)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1452 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 455
  • ZfBR 2003, 615
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03
    Sie kann dazu nicht im Vergabenachprüfungsverfahren oder im Verfahren über die Vergabebeschwerde gezwungen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 139, 259, 268 f; ZfBR 2003, 194) hat mehrfach darauf hingewiesen, dass aus Gründen des allgemeinen Vertragsrechts aus dem Umstand der Ausschreibung nicht abgeleitet werden kann, dass ein Ausschreibender, der nach den maßgeblichen Vergabevorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat, gezwungen werden kann und darf, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen, wenn er dieses nicht mehr will.
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 139, 259, 268 f; ZfBR 2003, 194) hat mehrfach darauf hingewiesen, dass aus Gründen des allgemeinen Vertragsrechts aus dem Umstand der Ausschreibung nicht abgeleitet werden kann, dass ein Ausschreibender, der nach den maßgeblichen Vergabevorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat, gezwungen werden kann und darf, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen, wenn er dieses nicht mehr will.
  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Diese Auffassung stützt der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die Feststellung, dass ein Auftraggeber nach wie vor zumindest regelmäßig nicht zur Zuschlagserteilung gezwungen werden kann und darf, selbst wenn er im Ergebnis nach den maßgeblichen Vorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003, Az.: 13 Verg 9/03 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003, Az.: 1 Verg 8/03 ).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Darauf, ob in diesem Verhalten ein Schadensersatzansprüche auslösendes Fehlverhalten der Agg zu sehen ist, kommt es nicht an (OLG Celle, B. v. 22.05.2003 - 13 Verg 9/03).So geht die ASt fehl, wenn sie annimmt, es läge überhaupt kein geäußerter endgültiger Abkehrwille der Agg vor.

    § 26 VOB/A keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hatte (so auch die absolut herrschende Meinung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, B. v. 19.11.2003 - Verg 59/03; OLG Celle, B. v. 22.05.2003 - 13 Verg 9/03); OLG Dresden, B. v. 10.07.2003 - 0016/02).

    Es liegt damit nicht in der Kompetenz der Vergabekammer, im Rahmen des § 114 Abs. 1 GWB zur Beseitigung einer Rechtsverletzung eine Maßnahme zu treffen, die für einen öffentlichen Auftraggeber, der trotz Einleitung eines Vergabeverfahrens einen Auftrag nicht mehr erteilen will, einen rechtlichen oder tatsächlichen Zwang bedeutete, sich doch vertraglich zu binden (BGH, B. v. 18.2.2003 - X ZB 43/02; OLG Celle, B. v. 22.5.2003 - 13 Verg 9/03; VK Hessen, B. v. 21.04.2005 - 69 d VK- 09/2005; VK Brandenburg, B. v. 30.08.2004 - VK 34/04; B. v. 17.08.2004 - VK 23/04; VK Lüneburg, B. v. 27.01.2005 - 203-VgK-57/2004; 2. VK Bund, B. v. 15.06.2004 - VK 2-40/03).

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04

    Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag endgültig nicht vergeben will und deshalb die Aufhebung der Ausschreibung veranlasst hat (vgl. auch OLG Celle VergabeR 2003, 455; Scharen in NZBau 2003, 585, 590).
  • VK Niedersachsen, 08.05.2006 - VgK-07/06

    Europaweite Ausschreibung der Abfuhr verschiedener Abfallarten im offenen

    Das Vergaberecht unterwirft die öffentlichen Auftraggeber nicht einem allgemeinen Kontrahierungszwang (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2003, Az.: 13 Verg 9/03 , unter Hinweis auf BGHZ 139, 259, 268 ff. - dort zu den Folgen einer vergaberechtswidrigen Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens).
  • VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03

    Voraussetzungen für Aufhebung einer Aufhebung

    Denn auch nach der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02) kann die Vergabestelle nicht gezwungen werden, einen Auftrag zu erteilen, wenn sie die ausgeschriebene Leistung keinesfalls mehr vergeben will (OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003, Az. 13 Verg 9/03).
  • VK Niedersachsen, 24.10.2008 - VgK-35/08

    Zulässigkeit der Anrufung der Vergabekammer ab Aufhebung der Ausschreibung für

    Diese Auffassung stützt der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die Feststellung, dass ein Auftraggeber nach wie vor nicht zur Zuschlagserteilung gezwungen werden kann und darf, selbst wenn er im Ergebnis nach den maßgeblichen Vorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Vergabeverfahrens hat (vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2003, Az.: 13 Verg 9/03 ; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.12.2003, Az.: 1 Verg 8/03 ).
  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-17/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

    In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden (vgl. BGH a.a.O. Seite 13, auch OLG Celle VergabeR 2003, 455; Scharen in NZBau 2003, 585, 590; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005 - Verg 45/04 m.w.N. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - Verg 72/04).
  • VK Niedersachsen, 14.04.2011 - VgK-09/11

    Zulässigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv zu hoch

    Diese Auffassung stützt der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die Feststellung, dass ein Auftraggeber nach wie vor nicht zur Zuschlagserteilung gezwungen werden kann und darf, selbst wenn er im Ergebnis nach den maßgeblichen Vorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003, Az.: 13 Verg 9/03 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003, Az.: 1 Verg 8/03 ).
  • VK Niedersachsen, 07.11.2003 - 203-VgK-32/03

    Verstoß gegen das Tranparenzangebot im Rahmen eines Vergabeverfahrens;

    Das Vergaberecht unterwirft die öffentlichen Auftraggeber nicht einem allgemeinen Kontrahierungszwang (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2003, Az. 13 Verg 9/03, unter Hinweis auf BGHZ 139, 259, 268 ff. - dort zu den Folgen einer vergaberechtswidrigen Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens).
  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-16/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

    In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden (vgl. BGH a.a.O. Seite 13, auch OLG Celle VergabeR 2003, 455; Scharen in NZBau 2003, 585, 590; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005 ­ Verg 45/04 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 ­ Verg 72/04).
  • VK Niedersachsen, 13.12.2013 - VgK-42/13

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens zur Neueinrichtung einer

  • VK Sachsen, 02.12.2005 - 1/SVK/138-05
  • VK Niedersachsen, 27.01.2005 - 203-VgK-57/04

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung wegen

  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

  • VK Niedersachsen, 12.07.2005 - VgK-29/05

    Zulässigkeit der Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung; Ausschluss von

  • VK Niedersachsen, 30.08.2004 - 203-VgK-38/04

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrages für den Betrieb der Obdachlosenunterkunft

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